Facebook-Partys: JU lehnt gesetzliche Regelung ab

07.07.2011
Pressemitteilung

Anlässlich der Debatte um das vermehrte Aufkommen sogenannter „Facebook-Partys“ erklärt der Vorsitzende der JU SH, Frederik Heinz:

„Massenaufrufe zu Partys oder Flash-Mob-Aktionen über soziale Netzwerke wie Facebook können in der Tat massive Probleme für die öffentliche Ordnung mit sich bringen. Leider hat es unter den zahlreichen Beiträgen zur derzeitigen Debatte noch keinen einzigen konkreten Lösungsvorschlag gegeben. Wenn mit den Vorstößen die Schaffung einer spezialgesetzlichen Regelung beabsichtigt ist, sollten die Beteiligten Ross und Reiter nennen.“

Für die Junge Union ist hierbei klar, dass die derzeitige gesetzliche Regelung keiner Änderung bedarf: „Massenansammlungen, die nicht im Vorfeld angemeldet wurden und keinerlei Organisation durch einen Veranstalter unterliegen, können schon heute rechtzeitig durch einen Platzverweis der Ordnungsbehörden aufgelöst werden. Ansonsten haben die Ordnungsbehörden vor Ort immer die Möglichkeit bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine Ordnungsverfügung zu erlassen. Allerdings wäre ein etwaiges Verbot entsprechender Aufrufe, sofern überhaupt durchsetzbar, ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Kommunikationsfreiheit des Bürgers und daher abzulehnen“, so Heinz abschließend.