
Auf dem gestrigen Schleswig-Holstein-Rat der Jungen Union in Kiel haben die Delegierten einstimmig eine Resolution zu dem Sonderstatus des SSW und dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 13. September verabschiedet. Hierzu erklärt der Pressesprecher Nicolas Sölter:
"Mit unserer Resolution stellen wir noch einmal klar, dass die Junge Union Schleswig-Holstein wie auch die Beschwerdeführer aus ihren Reihen zu keinem Zeitpunkt die Existenz der dänischen Minderheit infrage gestellt hat. Die dänische Minderheit ist und bleibt ein wichtiger Teil der schleswig-holsteinischen Familie. Die diesbezüglichen Vorwürfe des SSW, der sich als Partei einmal mehr fälschlicherweise mit der Minderheit gleichsetzt, weisen wir entschieden zurück. Zudem akzeptieren wir das Urteil des Landesverfassungsgerichts.
Gleichwohl halten wir politisch an unserer Auffassung fest, dass das geltende Zweiklassenwahlrecht in Schleswig-Holstein nicht mehr zeitgemäß ist. Die Ausführungen des Landesverfassungsgerichts haben uns vor allem insofern enttäuscht, als keine klaren Voraussetzungen für den Status einer Partei der dänischen Minderheit aufgezeigt wurden. Diese Situation bleibt politisch wie rechtlich auch nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts problematisch. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, entsprechend tätig zu werden.
Die Junge Union Schleswig-Holstein setzt sich dabei für eine salomonische Lösung im Sinne des Sondervotums der Richter Brock, Brüning und Hillmann ein, bei der der Partei der dänischen Minderheit bei Erreichen eines entsprechenden Zweitstimmenanteils ein Grundmandat zugesprochen wird. Durch diesen schonenden Ausgleich finden die Interessen der dänischen Minderheit in der Landespolitik ein weites Gehör, zugleich sind grobe Verzerrungen des Wählerwillens wie in der aktuellen Situation ausgeschlossen.“
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